Spezial: Vorsorge fürs Alter... die Riester-Rente
 

 
Zuschüsse zur Altersvorsorge können alle beantragen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie deren Ehepartner.

Wer ab dem Jahr 2002 Teile seines Bruttoeinkommens für die Rente spart, bekommt staatliche Zuschüsse. Kleinverdiener erhalten ab 2008 eine Zulage von 153,39 Euro für sich und von 184,07 Euro für jedes Kind. In den Vorjahren fallen diese Zulagen niedriger aus. Besserverdienende können ihren Vorsorge beitrag steuerlich absetzen. Wer die Förderung kassieren will, soll ab dem Jahr 2002 zunächst ein Prozent seines Bruttoverdienstes sparen. Bis 2008 steigt der Vorsorgebeitrag schrittweise auf vier Prozent.

Staatliche Zuschüsse gibt es für alle Vorsorgeverträge, die einen Katalog von 11 Kriterien erfüllen. So müssen die Anbieter im Alter eine regelmäßige monatliche Rente zahlen und mindestetens die eingezahlten Beiträge zurückerstatten. Zu den begünstigten Vorsorgereformen zählen private Rentenversicherungen, Werpapierfonds, Immobilienanlagen. Für Betriebsrenten gibt es zusätzlich zur Riester-Förderung noch weitere Vergünstigungen.

Quelle: Der Spiegel (Nr.50/2001)